TotalPneu b.v.
Harderwijkerweg 145, 3852 AB Ermelo, Niederlande
Handelskammer: 53138465
USt-IdNr.: NL 850763617 B01
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB” genannt) regeln alle Vereinbarungen und Transaktionen zwischen TotalPneu b.v. (im Folgenden “TotalPneu” genannt) und ihren Kunden (im Folgenden “Käufer” genannt) oder Lieferanten (im Folgenden “Lieferant” genannt). Diese AGB gelten sowohl für nationale als auch internationale Transaktionen und unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Artikel 1: Definitionen und Allgemeine Bestimmungen
1.1 “Vereinbarung”: Jede Vereinbarung zwischen TotalPneu und Käufer oder Lieferant, einschließlich dieser AGB. 1.2 “Waren”: Alle Produkte oder Dienstleistungen, die von TotalPneu an den Käufer oder vom Lieferanten an TotalPneu geliefert werden. 1.3 “Parteien”: TotalPneu und Käufer oder Lieferant gemeinsam. 1.4 “Käufer”: Die Person oder das Unternehmen, das Waren von TotalPneu kauft. 1.5 “Lieferant”: Die Person oder das Unternehmen, das Waren an TotalPneu liefert.
1.6 Diese AGB gelten für alle Angebote, Angebote und Vereinbarungen zwischen TotalPneu und Käufer oder Lieferant. 1.7 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers oder Lieferanten werden ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich von TotalPneu akzeptiert. 1.8 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft, und die Parteien werden die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Artikel 2: Angebot, Offerte und Vereinbarung
2.1 Wenn TotalPneu der Verkäufer ist:
- Alle Angebote oder Offerten von TotalPneu sind unverbindlich und freibleibend.
- Eine Vereinbarung kommt zustande, wenn TotalPneu die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Bestellung beginnt.
- TotalPneu behält sich das Recht vor, Preise aufgrund von Änderungen der Lieferantenkosten oder Wechselkurse anzupassen.
- Sollten Preisänderungen eintreten, hat der Käufer das Recht, die Vereinbarung innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme der Änderung zu kündigen.
2.2 Wenn TotalPneu der Käufer ist:
- Alle Angebote und Offerten des Lieferanten gelten als unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich anders angegeben.
- Eine Vereinbarung kommt zustande, wenn TotalPneu das Angebot des Lieferanten schriftlich bestätigt.
- Die vereinbarten Preise sind fest und können ohne schriftliche Zustimmung von TotalPneu nicht geändert werden.
- Der Lieferant muss TotalPneu mindestens 30 Tage im Voraus über mögliche Preisänderungen informieren, wobei TotalPneu die Option hat, die Vereinbarung zu kündigen.
Artikel 3: Lieferung und Leistung
3.1 Wenn TotalPneu der Verkäufer ist:
- Lieferzeiten sind indikativ und unverbindlich. TotalPneu haftet nicht für Verzögerungen.
- Das Risiko geht bei Lieferung auf den Käufer über, auch wenn die Lieferung frachtfrei erfolgt.
- TotalPneu darf Teillieferungen vornehmen und diese gesondert in Rechnung stellen.
- Der Käufer muss die Waren zum angegebenen Zeitpunkt abholen. Wenn die Abholung verzögert wird, werden dem Käufer eventuelle Lagerkosten in Rechnung gestellt.
3.2 Wenn TotalPneu der Käufer ist:
- Vom Lieferanten angegebene Liefertermine sind bindend, sofern nicht anders vereinbart.
- Das Risiko geht bei Erhalt und Annahme der Waren an TotalPneu über.
- Der Lieferant muss TotalPneu unverzüglich über erwartete Verzögerungen informieren. Das Nicht-Einhalten der Liefertermine berechtigt TotalPneu zur kostenfreien Stornierung der Bestellung.
- TotalPneu behält sich das Recht vor, Teillieferungen abzulehnen, es sei denn, sie wurden vorher vereinbart.
Artikel 4: Kündigung
4.1 Wenn TotalPneu der Verkäufer ist:
- Der Käufer kann eine Bestellung vor der Lieferung durch schriftliche Mitteilung an TotalPneu stornieren.
- Der Käufer muss TotalPneu für alle Kosten und Schäden, die durch die Stornierung entstehen, entschädigen, festgelegt auf 15% des Kaufpreises, sofern nicht anders vereinbart.
- Sollte eine Anzahlung geleistet worden sein, verfällt diese bei Stornierung.
4.2 Wenn TotalPneu der Käufer ist:
- TotalPneu kann eine Bestellung ohne Haftung stornieren, wenn der Lieferant die vereinbarten Liefertermine oder andere wesentliche Vertragsbedingungen nicht einhält.
- Der Lieferant muss TotalPneu für alle Kosten und Schäden entschädigen, die durch ein solches Versäumnis entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf zusätzliche Kosten, die durch die Beschaffung von Waren von alternativen Lieferanten entstehen.
Artikel 5: Höhere Gewalt
5.1 Wenn TotalPneu der Verkäufer ist:
- TotalPneu haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Pandemien, Lieferkettenstörungen oder Naturkatastrophen.
- Im Falle höherer Gewalt darf TotalPneu die Vereinbarung ohne Haftung für Schäden aussetzen oder beenden.
5.2 Wenn TotalPneu der Käufer ist:
- TotalPneu darf die Vereinbarung ohne Haftung aussetzen oder kündigen, wenn der Lieferant aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, zu liefern.
- Der Lieferant muss TotalPneu unverzüglich über das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt informieren und Nachweise über dessen Auswirkungen auf die Lieferverpflichtungen erbringen.
Artikel 6: Risiko, Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
6.1 Wenn TotalPneu der Verkäufer ist:
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TotalPneu.
- Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nicht verpfänden oder anderweitig belasten.
- Sollte der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, darf TotalPneu die Kaufvereinbarung auflösen und die Waren zurücknehmen.
6.2 Wenn TotalPneu der Käufer ist:
- Das Risiko geht bei Erhalt und Annahme der Waren auf TotalPneu über.
- TotalPneu behält sich das Recht vor, mangelhafte Waren auf Kosten des Lieferanten zurückzusenden.
- Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Waren frei von Belastungen und Ansprüchen Dritter sind.
Artikel 7: Zahlung
7.1 Wenn TotalPneu der Verkäufer ist:
- Die Zahlungsbedingungen sind netto 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
- Verspätete Zahlungen ziehen Zinsen in Höhe von 12% pro Jahr ab Fälligkeitsdatum nach sich, zuzüglich einer Strafe von 20% des Rechnungsbetrags mit einem Mindestbetrag von 65 €.
- Alle mit der Zahlung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
7.2 Wenn TotalPneu der Käufer ist:
- Die Zahlungsbedingungen sind netto 30 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart.
- TotalPneu behält sich das Recht vor, Zahlungen für Waren zurückzuhalten, die nicht gemäß der Vereinbarung geliefert wurden.
- Der Lieferant muss alle Kosten tragen, die durch fehlerhafte oder verspätete Rechnungen entstehen.
Artikel 8: Konformität
8.1 Wenn TotalPneu der Verkäufer ist:
- Der Käufer muss die gelieferten Waren sofort überprüfen und TotalPneu innerhalb von 5 Arbeitstagen über etwaige Mängel informieren.
- Die Haftung von TotalPneu ist auf Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung des Kaufpreises beschränkt.
8.2 Wenn TotalPneu der Käufer ist:
- Der Lieferant garantiert, dass die Waren den Spezifikationen entsprechen und frei von Mängeln sind.
- TotalPneu behält sich das Recht vor, nicht konforme Waren abzulehnen und sofortigen Ersatz oder Rückerstattung zu verlangen.
- Der Lieferant muss alle Kosten tragen, die mit der Rücksendung und dem Ersatz von nicht konformen Waren verbunden sind.
Artikel 9: Haftung
9.1 Wenn TotalPneu der Verkäufer ist:
- Die Haftung von TotalPneu ist auf Reparatur, Ersatz oder Kündigung der Vereinbarung beschränkt.
- TotalPneu haftet nicht für Folgeschäden.
- Der Käufer stellt TotalPneu von Ansprüchen Dritter frei, die aus gelieferten Waren resultieren.
9.2 Wenn TotalPneu der Käufer ist:
- Die Haftung des Lieferanten ist auf den Wert der gelieferten mangelhaften Waren beschränkt.
- Der Lieferant muss TotalPneu von allen Ansprüchen freistellen, die aus mangelhaften Waren oder erbrachten Dienstleistungen resultieren.
- Der Lieferant haftet für alle direkten und indirekten Schäden, die durch die Lieferung von nicht konformen oder mangelhaften Waren verursacht werden.
Artikel 10: Aussetzung und Kündigung
10.1 Wenn TotalPneu der Verkäufer ist:
- TotalPneu darf die Vereinbarung aussetzen oder kündigen, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder wenn unvorhergesehene Umstände eintreten.
10.2 Wenn TotalPneu der Käufer ist:
- TotalPneu darf die Vereinbarung aussetzen oder kündigen, wenn der Lieferant die Liefertermine oder andere wesentliche Vertragsbedingungen nicht einhält.
- Der Lieferant muss TotalPneu für alle Schäden oder Kosten entschädigen, die durch eine solche Aussetzung oder Kündigung entstehen.
Artikel 11: Persönliche Daten
11.1 Persönliche Daten des Käufers oder Lieferanten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. 11.2 Der Käufer oder Lieferant hat das Recht, seine persönlichen Daten auf Anfrage einzusehen, zu korrigieren oder zu löschen.
Artikel 12: Anwendbares Recht und Streitigkeiten
12.1 Alle Vereinbarungen unterliegen dem deutschen Recht. 12.2 Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. 12.3 Alle Streitigkeiten werden vor dem zuständigen Gericht im Bezirk des Geschäftssitzes von TotalPneu verhandelt.
Artikel 13: Schlussbestimmungen
13.1 TotalPneu behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden mit ihrer Veröffentlichung wirksam.
Ermelo, Niederlande 17 Mai. 2024